Suchen

Bekanntmachung Aufstellung Bebauungsplan Nr. 5 "Dahlkamp I", 5. Änderung

Veröffentlichung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dahlkamp I“, 5. Änderung gefasst. Als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgt die Aufstellung nach den Regelungen des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen. Mit dem Ratsbeschluss vom 01.10.2024 ist dem vorgelegten Planentwurf dieses Bebauungsplanes und dessen Begründung zugestimmt worden und es ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen worden.

Der Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1.250 m² und wird folgendermaßen begrenzt: Im Norden durch die Cheruskerstraße, im Osten durch die Sebastian-Kneipp-Allee, im Süden durch die Grenze der Wohnbaugrundstücke Sebastian-Kneipp-Allee 27-31, im Westen grenzt ein Gebäude zum Betreuten Wohnen für Senioren an, Cheruskerstraße 8.      

Der konkrete Planbereich kann dem untenstehenden Übersichtsplan entnommen werden.

Das Planungsziel liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Nachverdichtung der Liegenschaft zur Erweiterung der westlichen bestehenden betreuten Seniorenwohnanlage. Hierfür ist die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung und die Neufestlegung der zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche sowie in Teilen der gestalterischen örtlichen Bauvorschriften erforderlich. Mit Inkrafttreten dieser 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dahlkamp I“ treten die in diesem Plan entgegenstehenden Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr 5 „Dahlkamp I“ für den Bereich der überlagerten Flächen außer Kraft.

Der Planentwurf mit planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen nebst der Begründung werden in der Zeit

vom 28.11.2024 bis einschließlich 06.01.2025

gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Iburg unter www.badiburg.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich werden sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadthaus der Stadt Bad Iburg, im Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer Nr. 20, Am Gografenhof 3, während der Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Öffnungszeiten sind montags – freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Auslegung umfasst folgende Unterlagen, welche hier eingesehen und heruntergeladen werden können:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Bad Iburg Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen möglichst elektronisch übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse hierzu lautet: . Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.