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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 33 "Eichholz / Freedenstraße", 1. Änderung

Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 33 "Eichholz / Freedenstraße", 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der untenstehenden unmaßstäblichen Karte dargestellt.

                                                                                                                                                                                                                         Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Stadt Bad Iburg im Amtsblatt Nr. 23 des Landkreises Osnabrück am 13.12.2024 ist der Bebauungsplan Nr. 33 "Eichholz / Freedenstraße", 1. Änderung, gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.


Bekanntmachung Stadt Bad Iburg

Geltungsbereich Bebauungsplan

Amtsblatt Nr. 23 des Landkreises Osnabrück vom 13.12.2024

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