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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Außenbereichssatzung "Krümpel"

Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Außenbereichssatzung "Krümpel", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der untenstehenden unmaßstäblichen Karte dargestellt.

Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Stadt Bad Iburg im Amtsblatt Nr. 23 des Landkreises Osnabrück am 13.12.2024 ist die Außenbereichssatzung "Krümpel" gem. § 35 Abs. 6 i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.


Bekanntmachung Stadt Bad Iburg

Geltungsbereich Außenbereichssatzung "Krümpel"

Amtsblatt Nr. 23 des Landkreises Osnabrück vom 13.12.2024

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