Richtlinien über die Nutzung der Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Bad Iburg
Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 15.06.2017 gem. § 58 Absatz 1, Nr.. 2 NKomVG die folgende Richtlinien für die Vergabe der Nutzungszeiten in den Sporthallen der Stadt Bad Iburg erlassen.