Ziele und Aufgaben der Gleichstellunsgbeauftragten
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" (Grundgesetz Artikel 3 Abs.2)
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schafft in §8 klare Rechtliche Rahmenbedingungen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Frauen und Männer für Anregungen, Beschwerden und/oder Fragen.
- Sie berät Frauen und Männer vertraulich und bietet entsprechende Unterstützung an, um Probleme zu lösen.
- Sie weist auf bestehende Defizite bei der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Stadtverwaltung und in der Stadt Bad Iburg hin.
- Sie erarbeitet Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Situation von Frauen und initiiert hierzu konkrete Projekte.
- Sie arbeitet mit Frauengruppen und Verbänden zusammen, um ein Netzwerk der Hilfe aufzubauen.
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Die Gleichstellungsbeauftragte ist vor allem
auch Ansprechpartnerin für Frauen in allen und vor allem besonderen
Lebenssituationen.
Alle Gespräche werden absolut vertraulich behandelt.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bad Iburg ist: Iris Gluth
Kontakt:
Stadt
Bad Iburg
Am
Gografenhof 4 (Rathaus), 49186 Bad Iburg
Tel.
05403 – 404 25
Mail:
Sprechstunde: Nach Vereinbarung
Faltblatt Kreisarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten