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Bundestagswahl am 23.02.2025

Wichtige Informationen und Hinweise

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in einer Erklärung den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt. Aufgrund der verkürzten Vorbereitungszeiten ergeben sich bei dieser Wahl Besonderheiten, die von Wählenden zu beachten sind:

Alle Wahlberechtigten erhalten ab der 5. Kalenderwoche (ab 20.01.2025) eine Wahlbenachrichtigungskarte. Die Wahlbenachrichtigungen werden von der Deutschen Post im Regelfall nicht zeitgleich zugestellt, die Zustellung (auch an gleiche Haushalte) kann sich also auf die gesamte Woche oder länger erstrecken.

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Da am 27.01.2025 die Stimmzettel voraussichtlich noch nicht zur Verfügung stehen werden, können zu dem Zeitpunkt weder Briefwahlunterlagen versandt, noch persönlich die Briefwahl durchgeführt werden. Sobald die Stimmzettel vorliegen (voraussichtlich ab dem 10.02.2025), werden die beantragten Briefwahlunterlagen unverzüglich zugesandt.

Mit Verfügbarkeit der Stimmzettel (spätestens am 10.02.2025) besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl im Rathaus durchzuführen. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8.30 – 12.00 Uhr; Montag und Dienstag, 14.00 – 17.00 Uhr;  Donnerstag, 14.00 – 18.00 Uhr.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer bis zum 01. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens zum 07. Februar 2025 mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.

Weitere Hinweise zur Briefwahl

Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl, beträgt die Briefwahlzeit lediglich ungefähr 2 Wochen vor dem Wahltag. Diese deutlich verkürzte Briefwahlzeit birgt einige Risiken über die wir Sie im Folgenden aufklären möchten.

Grundsätzlich empfehlen wir allen Wahlberechtigten wegen der verkürzten Fristen und Postlaufzeiten am Wahltag den Weg zur Wahlurne zu gehen.

Möchten Sie dennoch per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, bitten wir Folgendes zu beachten:

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen z. B. online oder postalisch beantragen. Sollten Sie diesen Weg wählen, berücksichtigen Sie bitte dringend die Postlaufzeiten von mehreren Tagen und beantragen die Briefwahlunterlagen frühzeitig. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes zum Wahlamt (Bürgerbüro) ist mit mehreren Tagen Postlaufzeit zu rechnen. Sie können den Wahlbrief aber selbstverständlich gerne auch persönlich im Bürgerbüro abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.

Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt werden. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wahlbenachrichtigung (wenn vorhanden). Bei dieser Möglichkeit der Beantragung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt und es sind keine Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und den verschlossenen Wahlbrief anschließend abzugeben.

Von der Möglichkeit zur Beantragung per Mail, online oder postalisch, raten wir spätestens ab dem 15. Februar 2025 ab. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Ihnen die Briefwahlunterlagen noch pünktlich vor dem Wahltag auf dem Postweg zugehen.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in Ihrer Verantwortung als Wählerin und Wähler liegt, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief pünktlich bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, beim zuständigen Kreiswahlleiter Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück eingeht.

Ihr Wahlteam der Stadt Bad Iburg

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